Betroffenenbeirat Ost

Betroffenenbeirat Ost

Der Betroffenenbeirat Ost für die (Erz)Bistümer Berlin, Dresden-Meißen, Görlitz und die Katholische Militärseelsorge meldet sich hier selbst zu Wort. Seitdem die Bistümer die Pressemitteilungen des Betroffenenbeirats blockieren, steht diese Seite dem Beirat zur Verfügung.

Tätigkeitsbericht Betroffenenbeirat Ost 31.10.2024

Die Bischöfe von Berlin, Dresden-Meißen, Görlitz sowie der Katholischen Militärseelsorge veröffentlichen auch den aktuellen Tätigkeitsbericht des Betroffenenbeirats Ost nicht. Sie bleiben damit bei ihrer Strategie, den von ihnen selbst ins Amt berufenen Betroffenenbeirat Ost zum Schweigen zu bringen. Wir sind entsetzt über dieses Vorgehen und stellen den Tätigkeitsbericht hier zum Download zur Verfügung.

Tätigkeitsbericht des Betroffenenbeirats Ost | 31.10.2024

Frankfurter Forderungspapier

anlässlich der Tagung zur Evaluation der Gemeinsamen Erklärung DBK - UBSKM

Frankfurt, 07.10.2024

- Forderung 1: Transparenz in allen aufarbeitungsrelevanten Vorgängen

- Forderung 2: Begründungsplicht für Anerkennungsbescheide

- Forderung 3: Angemessene und betroffenensensible Gedenk- und Erinnerungskultur

Quelle: Der Text wurde anlässlich der Fachtagung "Evaluation der Gemeinsamen Erklärung UBSKM/DBK" am 07.10.2024 von Vertretern der Betroffenenbeiräte der Bistümer, des Betroffenenbeirats der DBK, des Betroffenenrats der UBSKM sowie des Aktionsbündnisses der Betroffeneninitiativen unterzeichnet und an die UBSKM, die Bischöfe der bischöflichen Fachgruppe Aufarbeitung sowie die Vertreter der Unabhängigen Aufarbeitungskommissionen übergeben.


Hier finden Sie das Dokument: Frankfurter Forderungspapier | 07.11.2024


Kirche muss laut Missbrauchsbetroffenen Verantwortung für Täter tragen - Verzicht auf Verjährung | 08.10.2024 | domradio.de 


Missbrauch: Kirche spielt weiter auf Zeit | 08.10.2024 | nd-aktuell.de


Betroffenenverbände kritisieren Verfahren bei Missbrauch in der Kirche | 07.10.2024 | katholisch.de

Bistümer bringen Betroffenenbeirat zum Schweigen - Pressemitteilung darf nicht veröffentlicht werden

GANZ DÜNNES EIS

Die (Erz)Bistümer Berlin, Dresden-Meißen und Görlitz weigern sich, die folgende Pressemitteilung des Betroffenenbeirats Ost zu veröffentlichen. Betroffene zum Schweigen bringen - als hätte es die letzten vierzehn Jahre nicht gegeben.

Schluss mit der Verzögerungstaktik - Betroffenenbeirat fordert unverzügliche Ausschreibung der von der IKA beschlossenen Aufarbeitungsstudie | PM des Betroffenenbeirats vom 29.08.2024


Die erste Hürde ist genommen – Aufarbeitungsstudie kann ausgeschrieben werden | PM des Betroffenenbeirats vom 20.06.2024


Ein Jahr Aufarbeitungskommission - die Zeit drängt! | PM des Betroffenenbeirats vom 12.05.2024


Interdiözesane Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs (IKA) des Erzbistums Berlin, der Bistümer Görlitz und Dresden-Meißen und der Katholischen Militärseelsorge wählt gemeinsam agierenden Vorstand | PM der Aufarbeitungs-Kommission vom 13.07.2023

"Neben dem Vorsitzenden wurde Herr Robert Wolf zum Stellvertreter und Frau Sabine Otto aus dem Kreis der vom Betroffenenbeirat Benannten als beratendes Mitglied für den gemeinsam agierenden Vorstand der IKA gewählt."


„Die zentralen Kriterien von Aufarbeitung sind Unabhängigkeit, Transparenz sowie Partizipation von Betroffenen“ | PM des Betroffenenbeirats Ost zur Konstituierung der Aufarbeitungskommission für die (Erz)Bistümer Berlin, Dresden-Meißen, Görlitz und die Katholische Militärseelsorge vom 11.05.2023

Information des Erzbistums Berlin zum Betroffenenbeirat | erzbistumberlin.de

"Die von sexualisierter Gewalt in der Katholischen Kirche Betroffenen werden strukturell an der Aufarbeitung beteiligt. Dazu wurde ein Betroffenenbeirat errichtet, der unter anderem die Aufgabe hat, die Arbeit der Aufarbeitungskommission aus dem Blickwinkel der Betroffenen konstruktiv-kritisch zu unterstützen."


Information des Bistums Dresden-Meißen zum Betroffenenbeirat | bistum-dresden-meissen.de

"Der Betroffenenbeirat besteht aus Personen, die von sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche betroffen sind. Der Beirat bringt die Perspektive der Betroffenen in die Aufarbeitungsprozesse der beteiligten Bistümer ein. Er unterstützt aktiv bei der Weiterentwicklung des Umgangs mit Fragen der sexualisierten Gewalt. Die Themen, mit denen sich der Betroffenenbeirat beschäftigt, ergeben sich sowohl aus den Anliegen der Betroffenen als auch aus den Fragestellungen der beteiligten Bistümer. Der Beirat ist auch Impulsgeber. Er wird gehört im Vorfeld geplanter Maßnahmen und gibt dazu Hinweise und Vorschläge. Er setzt sich kritisch mit den bereits vorliegenden Konzepten zum Umgang mit Fragen der sexualisierten Gewalt auseinander und steht im Austausch mit den Beraterstäben der genannten Bistümer. Der Betroffenenbeirat hat jederzeit die Möglichkeit, (schriftliche) Stellungnahmen zu Fragen, die die Interessen und Rechte der Betroffenen betreffen, gegenüber den berufenden Institutionen abzugeben. Aus dem Betroffenenbeirat werden Vertreterinnen und Vertreter in die Aufarbeitungskommission entsandt. Der Beirat begleitet die Aktivitäten der Kommission.

Genaueres kann der Beirat in einer Geschäftsordnung regeln. Die Mitarbeit im Betroffenenbeirat ist ehrenamtlich, eine Aufwandsentschädigung wird gezahlt. Die Berufung der Mitglieder erfolgt für drei Jahre. Die beteiligten Bistümer tragen zwar die Kosten des Beirates, im Übrigen regelt dieser aber seine Angelegenheiten selbständig."


Informationen des Bistums Görlitz zum Betroffenenbeirat | bistum-goerlitz.de

Grundlegende Regelungen

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