Auf dieser Seite stellen wir Links zu externen Inhalten zur Verfügung, um die kritische Auseinandersetzung mit dem Umgang von Verantwortlichen der katholischen Kirche mit dem Skandal der sexuellen und spirituellen Gewalt und des Machtmissbrauchs durch Beschäftigte der katholischen Kirche zu fördern. Wir freuen uns über
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Immer aufs Neue bestimmen Meldungen über Missbrauch und sexualisierte Gewalt, über Vertuschung und Täterschutz in der Kirche die Schlagzeilen. Inzwischen gibt es jedoch auch Meldungen über den Kampf Betroffener um Gerechtigkeit.
Das "Verfahren zur Anerkennung des Leids" steht in massiver Kritik der Betroffenenverbände. Retraumatisierende Antragsroutinen und intransparente Entscheidungen verhindern eine wirksame und heilsame Aufarbeitung erlittener sexueller und spiritueller Gewalt durch Beschäftigte der katholischen Kirche.
Nach dem katholischen Kirchenrecht handelt es sich auch bei schwerster sexualisierter Gewalt lediglich um einen Verstoß gegen das 6. Gebot ("Du sollst nicht ehebrechen") wenn das Opfer zum Zeitpunkt der Tat bereits volljährig ist. Entsprechend nachsichtig ist der Umgang der Kirche mit Tätern, die sich an volljährigen
Personen vergangen haben.
Noch immer werden Betroffene durch fürsorgliche Bevormundung wiederum zu Opfern gemacht. In bester Absicht wird ÜBER Betroffene gesprochen, statt MIT Betroffenen.
Wir dokumentieren hier Statements Betroffener.
Die Gemeinsame Erklärung von UBSKM und DBK fordert die Einrichtung Betroffenenbeiräten, um Betroffene als wichtige Akteurinnen maßgeblich an den Aufarbeitungsprozessen zu beteiligen.
Wir stellen hier Informationen von und zu den Betroffenenbeiräten der Bistümer zur Verfügung.
Die Gemeinsame Erklärung von Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs UBSKM und Deutscher Bischofskonferenz DBK fordert die Einrichtung von Kommissionen zur Aufarbeitung sexueller Gewalt in der katholischen Kirche, in die die Länder, die Bistümer und die Betroffenenbeiräte Mitglieder entsenden. Dieses Konzept soll den Bischöfen die Steuerung der Aufarbeitung aus der Hand nehmen, sie und die Kirche aber nicht aus der Verantwortung entlassen. (J.W.Rörig)
Der amtierende Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz wünscht keine Aktivisten in den Beiräten und respektiert essentielle Entscheidungen Betroffener nicht. Wie soll Aufarbeitung gelingen, wenn Betroffene unisono den Vertreter der Täterorganisation zum Rücktritt auffordern?
Der Kampf Betroffener um Aufklärung, Aufarbeitung und Gerechtigkeit dauert seit Jahrzehnten an. Es geht voran - unendlich langsam und mit vielen Rückschlägen. Erinnerung bewahrt davor, in alte Muster zurückzufallen und mahnt, mühsam Erkämpftes nicht aus der Hand zu geben.
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